Fragen zum Betrieb des Pumptracks

Kurzantwort
Durch die klare räumliche Trennung der Elemente (Kids Track, Flow Track, Mini Ramp, Jumpline) werden Konflikte von Anfang an minimiert. Ergänzend sorgen Regeln, Kurse und Präsenz vor Ort für ein respektvolles Miteinander.

Ausführliche Antwort
Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzergruppen sind auf modernen Pumptracks selten.

In Magden wird mit mehreren Massnahmen gezielt dafür gesorgt, dass alle Gruppen den Pumptrack sicher und respektvoll nutzen können:

  • Räumliche Trennung: Kinder und Anfänger fahren auf dem Kids Track, Fortgeschrittene auf dem Flow Track oder der Jumpline. So werden Überschneidungen vermieden und Sicherheit wie Harmonie erhöht.
  • Klare Regeln & Information: Gut sichtbare Beschilderung mit Verhaltensregeln sowie Informationsmaterial erklären, wie ein faires Miteinander funktioniert.
  • Kurse & Events: Über den JSSM gibt es Einsteigerkurse, Familiennachmittage und Veranstaltungen, bei denen ein respektvoller Umgang aktiv gefördert wird.
  • Soziale Präsenz: Vereinsmitglieder, ältere Jugendliche und Erwachsene sind regelmässig vor Ort und sorgen für ein positives Klima – niemand soll die Anlage "dominieren".
  • Erfahrungen anderer Gemeinden: Rückmeldungen zeigen, dass Konflikte praktisch nie auftreten. Im Gegenteil: Ältere helfen den Kleineren, die Rücksichtnahme ist hoch. Dies wurde auch bei unseren Besuchen anderer Pumptracks bestätigt.

Fazit: Der Pumptrack wird zu einem Ort, an dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam aktiv sind – sicher, respektvoll und mit Freude.

Kurzantwort
Bei nachweisbaren Schäden haften die Verursachenden; bei Minderjährigen haften deren Erziehungsberechtigte. Für Unfälle sind die nutzenden Personen selbst verantwortlich, die Gemeinde schliesst eine entsprechende Haftung aus. Die Anlage ist in der Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung der Gemeinde eingeschlossen.

Ausführliche Antwort

Die Haftung ist – wie bei allen öffentlichen Anlagen – rechtlich klar geregelt:

  • Individuelle Haftung: Wenn ein vorsätzlicher Schaden eindeutig auf eine bestimmte Person zurückzuführen ist (z.B. ein zerstörter Zaun), haftet diese Person – bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte – und wird zur Verantwortung gezogen. Das entspricht der Rechtslage bei jeder Sport- oder Freizeitanlage (Fussballplatz, Skatepark usw.). Wenn bei einem vorsätzlich verursachten Schaden an der Anlage einschliesslich Umgebung die verursachende Person nicht ermittelt werden kann, ist der Schaden der Versicherung der Gemeinde anzumelden.
  • Versicherungsschutz: Der Pumptrack ist in der Sach- und Betriebshaftpflichtversicherung der Gemeinde eingeschlossen (analog den Spielplätzen). Die Unfallversicherung ist jedoch ausschliesslich Sache der Benutzerinnen und Benutzer, d.h. die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Unfälle (z.B. infolge von Fahrfehlern).
  • Prävention: Durch soziale Kontrolle, klare Benutzungsregeln und die Unterstützung des JSSM wird mutwilligem Verhalten vorgebeugt.
  • Vorgehen bei Problemen: Sollten wiederholt Probleme auftreten, behält sich die Gemeinde das Ergreifen von Massnahmen vor (z.B. externe Unternehmen für die Nachtbewachung beizuziehen).

Fazit: Auch bei Schäden im Umfeld gilt das allgemeine Haftpflichtrecht. Niemand bleibt auf einem Schaden sitzen – entweder haften die Verursacherinnen und Verursacher oder die Versicherung.

Kurzantwort
Der Pumptrack bleibt auch ohne den JSSM bestehen. Eigentümerin der Anlage ist die Gemeinde Magden, die in jedem Fall verantwortlich bleibt. Ein Rückzug des JSSM würde nicht das Ende des Pumptracks bedeuten.

Ausführliche Antwort

Der Verein JSSM ist neben der Gemeinde ein zentraler Initiator und Partner – die langfristige Sicherung der Anlage hängt jedoch nicht allein vom JSSM ab:

  • Eigentum & Verantwortung: Der Pumptrack gehört der Gemeinde Magden. Sie bleibt in jedem Fall für das Gelände und die bauliche Substanz verantwortlich. Damit liegt die Kontrolle dauerhaft bei der Gemeinde.
  • Unterhalt & Betreuung: Die Aufgaben von JSSM, Naturschutzverein und Gemeinde sind vertraglich geregelt. Sollte der JSSM einzelne Aufgaben nicht mehr übernehmen, kann die Gemeinde Partner wie den Naturschutzverein, andere Vereine oder externe Dienstleister beauftragen.
  • Finanzielle Basis: Die Unterhaltskosten sind im Gemeindebudget fest eingeplant. Zusätzliche Mittel können bei Bedarf über Sponsoring, Gemeindeanträge oder Freiwilligenarbeit beschafft werden.
  • Flexibilität: Sollte sich die heutige Organisationsform einmal nicht mehr bewähren, kann die Gemeinde jederzeit eine Kommission einsetzen oder einen Trägerverein gründen – wie es in vielen anderen Gemeinden üblich ist.
  • Engagement des JSSM: Der JSSM hat sich klar für eine langfristige Unterstützung ausgesprochen – etwa durch Kids-Kurse, Unterhalt und neue Ideen wie gemeinsame Bike-Ausfahrten. Sollte die Gemeinde die Anlage eines Tages an einen Trägerverein übergeben wollen, würde der JSSM diesen Prozess aktiv unterstützen und mitgestalten.

Fazit: Der Pumptrack ist nicht vom JSSM abhängig. Er bleibt dauerhaft im Eigentum und unter Verantwortung der Gemeinde. Damit ist er langfristig gesichert.

Kurzantwort
Der Unterhalt ist fest im Finanz- und Betriebskonzept eingeplant. Dank wartungsarmer Bauweise, klarer Kostenplanung und der Unterstützung durch den Naturschutzverein sowie den JSSM entstehen keine unvorhergesehenen Mehrkosten für die Gemeinde..

Ausführliche Antwort

Die Sorge, dass nach der Eröffnung nicht genug Mittel für den Unterhalt vorhanden sein könnten, ist nachvollziehbar – wurde aber von Anfang an berücksichtigt und daher unbegründet.

a) Robuste Bauweise:

  • Der Pumptrack ist bewusst wartungsarm konzipiert: Asphaltierte Fahrbahnen sind langlebig, wetterfest und benötigen nur minimale Pflege.
  • Teure Maschinentechnik oder komplexe Wartung fallen nicht an.

b) Kostenrahmen:

  • Geplant sind ca. CHF 2’000 pro Jahr für Grünpflege und kleine Instandhaltungsarbeiten.
  • Zum Vergleich: In Arlesheim liegen die Unterhaltskosten seit fünf Jahren bei rund CHF 1’000 jährlich. In Frick wurden nach einem Jahr praktisch keine Kosten festgestellt – im Gegenteil: Überschüsse aus Sponsoring konnten dort sogar zu einer Erweiterung der Anlage genutzt werden.

c) Gesicherte Finanzierung:

  • Die Gemeinde hat die Unterhaltskosten fest im Finanzplan einkalkuliert.
  • Der Naturschutzverein Magden unterstützt die Pflege der Grünflächen.
  • Zusätzliche freiwillige Beiträge können unkompliziert (z.B. per Twint) vor Ort gesammelt werden.

d) Flexibilität:

  • Sollte es durch aussergewöhnliche Ereignisse (z.B. Sturmschäden) zu höheren Kosten kommen, sieht das Betriebskonzept vor, zusätzliche Mittel kurzfristig durch Sponsorenaktionen oder Vereinsarbeit zu beschaffen.
  • Selbst ein Rückbau wäre mit rund CHF 30’000 vergleichsweise günstig möglich – ein Kostenrisiko für die Gemeinde besteht also nicht.

Fazit: Der Pumptrack ist robust, günstig im Unterhalt und finanziell abgesichert. Erfahrungen anderer Gemeinden bestätigen: Die laufenden Kosten sind gering und gut tragbar.

Kurzantwort
Sollte der Pumptrack entgegen den Erwartungen nicht genutzt werden oder die Bedürfnisse sich ändern, könnte die Anlage problemlos zurückgebaut oder umgenutzt werden. Das Gelände bleibt im Eigentum der Gemeinde und steht daher jederzeit für andere Nutzungen bereit.

Ausführliche Antwort
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist: Falls der Pumptrack nicht wie geplant genutzt wird, entstehen keine Risiken für Gemeinde oder Bevölkerung:

  • Rückbau möglich: Die Anlage liegt auf Gemeindeland und kann mit verhältnismässig geringem Aufwand zurückgebaut werden. Die Kosten für den Rückbau (hauptsächlich Asphaltentsorgung) würden heute auf ca. CHF 30’000 geschätzt.
  • Flexibilität: Weil das Land im Gemeindeeigentum bleibt, kann es jederzeit neu entwickelt und für andere öffentliche Zwecke genutzt werden.
  • Keine "zerstörte Wiese": Die Fläche ist heute eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Parzelle und keine ökologisch wertvolle Naturwiese. Mit dem Pumptrack wird sie sogar ökologisch aufgewertet: 72 % bleiben Grünfläche, ergänzt durch Hecken, Erdwall, Blühstreifen und Bepflanzungen. Dies bleibt, auch beim Ende einer Nutzung des Pumptracks.
  • Die ökologische Aufwertung bleibt ein Gewinn: Selbst wenn die sportliche Nutzung zurückgehen sollte, bleiben Hecken, Erdwall, Bepflanzungen und Sitzgelegenheiten erhalten und erhöhen die Aufenthaltsqualität.

Fazit: Ein Risiko einer "Bauruine" oder einer dauerhaften Blockade durch Biodiversitätsmassnahmen besteht nicht. Im unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns kann die Gemeinde das Areal jederzeit zurückbauen oder neu nutzen.