Fragen zum Referendum

Kurzantwort: JA.

Ausführliche Antwort
An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 stimmten die anwesenden Stimmbürger mit 224 Ja-Stimmen dem Verpflichtungskredit über CHF 480'000 für den Bau eines Pumptracks im Gebiet Schibelacher in Magden zu. Da das Referendum ergriffen wurde, wird die Abstimmung an der Urne "wiederholt". Ein JA bedeutet ein JA zum Pumptrack in Magden.

Kurzantwort
Dann ist das Projekt gescheitert und der Pumptrack kann nicht gebaut werden.

Ausführliche Antwort
Wenn die Abstimmung zum Verpflichtungskredit über CHF 480'000 zum Bau des Pumptracks am 28. September 2025 kein JA ergibt, kann die Gemeinde Magden den Pumptrack nicht bauen, weil kein Geld zur Verfügung steht. Auch wenn die Gemeinde im Ergebnis nur CHF 200'000 der Baukosten tragen muss und der Rest von privaten Sponsoren übernommen wird, geht der Verpflichtungskredit über die ganze Bausumme. Das ist so, weil die Gemeinde Eigentümerin des Landes und Bauherrin des Pumptrack ist.

Wird das Projekt abgelehnt heisst das, dass die abstimmende Bevölkerung den Pumptrack nicht will. Ein neues Projekt müsste daher anders sein und von Grund auf neu erarbeitet werden. Wenn ein Teil der Baukosten durch Sponsoren finanziert werden soll, müssten diese neu gesucht werden.

Kurzantwort
Die Gemeinde darf während der Referendumsphase aus rechtlichen Gründen keine Kampagne führen. Sie informiert sachlich in der Abstimmungsbotschaft – die eigentliche Abstimmungskampagne übernehmen Vereine, Parteien und Privatpersonen.

Ausführliche Antwort
Die Gemeinde ist Bauherrin des Pumptracks und unterstützt das Projekt. Während einer Referendumsphase gelten jedoch klare rechtliche Vorgaben:

  • Neutralitätspflicht: Gemeindebehörden dürfen keine einseitige Abstimmungskampagne führen. Sie sind verpflichtet, die Stimmberechtigten sachlich, ausgewogen und vollständig zu informieren – nicht aber, aktiv für ein Ja oder Nein zu werben.
  • Behördeninformation: Die Gemeinde gibt ihre Haltung in der offiziellen Abstimmungsbotschaft bekannt. Dort legt sie die Argumente für den Pumptrack dar und begründet den Antrag an die Bevölkerung. Damit erfüllt sie ihre Informationspflicht.
  • Rolle der Politik & Vereine: Die eigentliche Kampagne mit Argumenten, Plakaten, Flyern oder Infoveranstaltungen führen politische Parteien, Vereine (wie der JSSM) und Privatpersonen – nicht die Exekutive.

Fazit: Die Gemeinde unterstützt das Projekt und wird dies in ihrer Abstimmungsbotschaft auch darlegen. Während der Referendumsphase darf sie jedoch aus rechtlichen Gründen keine aktive Kampagne führen – diese Aufgabe übernehmen Projektträger und Befürworter aus der Bevölkerung.

Kurzantwort
Die Schule ist als Institution zur Neutralität verpflichtet und darf sich nicht politisch äussern. Sie äussert sich darum nicht zum Referendum oder zum Projekt. In Gesprächen bei der Planung hat die Schule bestätigt, den Pumptrack künftig für Unterricht und Projekte zu nutzen, wenn er realisiert ist.

Ausführliche Antwort
Die Schule Magden nimmt ihre Rolle als neutrale Institution wahr. Das bedeutet:

  • Neutralitätspflicht: Schulen dürfen sich bei politischen Prozessen wie einer Abstimmung nicht offiziell positionieren oder Partei ergreifen.
  • Keine öffentliche Kampagne: Deshalb äussert sich die Schule nicht im Abstimmungskampf.
  • Praktisches Interesse: Unabhängig davon hat die Schulleitung in der Planungsphase ihr Interesse signalisiert, den Pumptrack nach der Realisierung punktuell für den Sportunterricht (z.B. Veloprüfung) oder Projektwochen zu nutzen. Auch viele Kinder freuen sich, bei Bau und Pflege mithelfen zu dürfen.

Fazit: Die Schule bleibt öffentlich neutral, wie es ihre Pflicht ist. Sie sieht aber pädagogischen Nutzen und würde den Pumptrack künftig auch einsetzen.